Ambulante Hilfen
Wir arbeiten im System, nicht nur mit einzelnen Personen. Verhalten entsteht im Zusammenspiel von Familie, Umfeld, Anforderungen und bisherigen Erfahrungen. Genau dort setzt unsere Begleitung an.
Arbeit im Lebensalltag
Wir arbeiten im Lebensalltag der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ziel ist es, bestehende Muster sichtbar zu machen, neue Handlungsoptionen zu eröffnen und Veränderungen nachhaltig zu verankern. Dabei betrachten wir nicht nur das, was schwierig erscheint, sondern vor allem das, was trägt, schützt und Entwicklung ermöglicht.
Ambulante Unterstützung kann stabilisierend, klärend und entwicklungsorientiert sein. Sie kann entlasten, Übergänge begleiten, Eskalationen vorbeugen oder helfen, Rollen, Grenzen und Verantwortlichkeiten neu zu ordnen. Veränderung entsteht dabei durch nachvollziehbare, gemeinsam erarbeitete Schritte.
Die Ausgestaltung orientiert sich an den vereinbarten Zielen im Hilfeplan und wird im Verlauf angepasst, wenn sich Bedürfnisse oder Rahmenvereinbarungen verändern.
Unsere ambulanten Angebote
- ✓Sozialpädagogische Familienhilfe
- ✓Erziehungsbeistandschaft
- ✓Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- ✓Ambulantes Clearing
- ✓Begleiteter Umgang
- ✓Eingliederungshilfe nach § 35a
Woran Sie unsere Haltung erkennen
- ✓Wir fragen nach der Funktion eines Verhaltens, bevor wir überlegen, was sich verändern soll.
- ✓Wir beziehen das Umfeld ein: Eltern, Geschwister, Schule, Ämter.
- ✓Wir klären den Auftrag, bevor wir arbeiten. Wer erwartet was, und wo gehen die Erwartungen auseinander.
- ✓Eine tragfähige Beziehung ist für uns die Grundlage jeder Veränderung.
- ✓Wir denken das Ende der Hilfe von Beginn an mit und arbeiten darauf hin, dass Menschen wieder möglichst selbstständig ihren Weg weitergehen können.
Wie eine Hilfe bei uns läuft
Von der ersten Anfrage bis zum gemeinsamen Abschluss gestalten wir unsere Hilfen transparent, verbindlich und nachvollziehbar.
Ambulante Leistungen nach SGB VIII
| SGB VIII | Leistung |
|---|---|
| § 18 Abs. 3 | Begleiteter Umgang |
| § 27 Abs. 2 | Ambulantes Clearing |
| § 30 | Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer |
| § 31 | Sozialpädagogische Familienhilfe |
| § 35 | Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung |
| § 35a | Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung |
| § 41 | Hilfe für junge Volljährige |
Sie haben einen Fall für uns?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer belastbaren Aussage.
